Förderung für Wärmepumpen ab 2024

Die Bundesregierung hat sich auf eine neue Förderrichtlinie 2024 geeinigt, nach der Wärmepumpen und andere Heizungen ab 2024 gefördert werden sollen - wir geben dir einen Überblick:

  • Ab 2024 soll nicht mehr die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft uns Ausfuhrkontrolle) zuständig sein, sondern die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
  • Förderfähige Kosten werden von 60.000 € / Wohneinheit auf 30.000 € / Wohneinheit gesenkt.
  • Für die zweite bis siebte Wohneinheit werden jeweils zusätzliche 15.000 € gefördert.
  • Eine bisherige Sperrfrist von 6 Monaten nach Rückzug des Antrags, wird ab dem 01.01.2024 für 12 Monate aufgehoben um einen Wechsel zum neuen Förderprogramm zu ermöglichen.

Die maximale Fördermenge setzt sich folgermaßen zusammen:

  • Basisförderung für förderfähige Wärmepumpen: 30 %
  • Geschwindigkeitsbonus (Austausch-Bonus)*, insofern die Wohneinheit vom Eigentümer selbst genutzt wird: 25 % ** (wird von 2024  bis 2037 alle 2 Jahre um 5 % gesenkt) 
  • Einkommens-Bonus bei einem Brutto-Einkommen pro Jahr bis max. 40.000 €: 30 %
  • Effizienz-Bonus, insofern die Enregiequelle Wasser oder Erdreich darstellt: 5 %

Insgesamt ist jedoch eine Förderung von maximal 70 % möglich, selbst wenn alle Bedigungen erfüllt werden.

 

Was bleibt gleich? Wir werden uns trotz Änderungen um deinen Förderantrag kümmern und dir beratend zur Seite stehen!

 

* Bedingungen sind hierfür der Austausch einer alten Heizung, die fossil betreiben wird. Eine Gasheizung muss mind. 20 Jahre alt sein, für eine Ölheizung gibt es bislang keine Anforderung an das Inbetriebnahmedatum.

** Werden die Wohneinheiten nicht vom Eigentümer selbst genutzt, kann der Bonus von 25 % solange ausgezahlt werden, bis das Sonderbudget von 2 Milliarden € aufgebraucht ist.